Verweis in Sub-Clause 51.2 der Präambel stütze sich auf Art. 15 der Schiedsordnung der ICC [=Art. 19 der seit 1. Januar 2012 in Kraft stehenden ICC- Schiedsordnung, abrufbar unter: www.iccwbo.org]. Diese Bestimmung regle, nach welchen Verfahrensregeln das Verfahren vor dem Schiedsgericht ("Proceedings before the Arbitral Tribunal") abzulaufen habe (act. 24 S. 4). Demgemäss werde vorausgesetzt, dass das Schiedsgericht eingesetzt sei, welches das Verfahren nach Art. 15 [Art. 19] der ICC-Schiedsordnung durchzuführen habe. Dies komme in der Formulierung "… the procedure of any arbitration instituted persuant to Clause 50…" deutlich zum Ausdruck.