Die Gesuchstellerin habe am 27. Juni 2012 die Durchführung eines Schiedsverfahrens beantragt und habe die Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 aufgefordert, Vorschläge "zur Ernennung einer Schiedsrichterin / eines Schiedsrichters" zu machen. Darauf hätten die Gesuchsgegnerinnen 1 und 2 nicht reagiert. Es fehle an einer Vereinbarung über die Ernennung des Schiedsrichters, weshalb die Verwaltungskommission "kompetent" sei, diese Ernennung vorzunehmen (act. 1).