Die Gesuchsgegnerin 2 reichte mit Eingabe vom 24. September 2013 (beim Obergericht eingegangen am 26. September 2013) und damit nach Ablauf der ihr mit Verfügung vom 14. Juni 2013 angesetzten Frist ein visiertes Exemplar der Stellungnahme der Gesuchsgegnerin 1 vom 30. August 2013 (und der Verfügung vom 19. September 2013) zu den Akten (act. 28 und act. 28A). -4-