"1. Auf das Gesuch vom 14. Januar 2013 bzw. vom 31. Mai 2013 sei nicht einzutreten. 2. Eventuell: Das Gesuch vom 14. Januar 2013 bzw. vom 31. Mai 2013 sei abzuweisen. 3. Subeventuell: Im Fall der Gutheissung des Gesuchs sei der Gesuchsgegnerin eine kurze Nachfrist zur Unterbreitung eines Vorschlags gemäss Ziffer 3 (b) der Verfügung vom 14. Juni 2013 anzusetzen. unter Kosten- und Entschädigungsfolge"