5. Mit Verfügung vom 2. April 2013 wurde der Gesuchstellerin Frist angesetzt, um einen Kostenvorschuss von Fr. 6'000.– zu leisten und um ihr Gesuch im Sinne der Erwägungen zu ergänzen. Die Gesuchsgegnerin 2 wurde aufgefordert, ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu bezeichnen (act. 7). Mit Eingabe vom 8. April 2013 liess die Gesuchsgegnerin 1 eine Präzisierung der Verfügung vom 2. April 2013 beantragen (act. 10), wobei sie diesen Antrag mit Schreiben vom 9. April 2013 wieder zurückzog (act. 12). Die Gesuchstellerin präzisierte ihr Gesuch innert erstreckter Frist und führte aus, dass sie die Einsetzung eines Einzelschiedsrichters beantrage (act.