Nach zwei Verhandlungsrunden habe der Gesuchsteller 2 das Schlussangebot der Gesuchstellerin 1 als ungenügend zurückgewiesen. Somit sei in den Lohnverhandlungen für das Jahr 2013 keine Einigkeit unter den Parteien erzielt worden und die Schiedsstelle müsse über das Ausmass der globalen Erhöhung der Lohnsumme befinden (act. 1). III.