Sachen A._____ Ltd., formerly: A1._____ SA, gegen 1. B._____ SA, 2. C1._____ SA (bis zum 20. Juli 2011, Handelsregister Eid.Nr. …-1, ab 21. Juli 2011 C._____ SA), vollstreckbar ist. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 4'000.- festgesetzt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden den Gesuchsgegnerinnen auferlegt. Die Kosten werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 4'000.- verrechnet. 4. Die Gesuchsgegnerinnen werden solidarisch verpflichtet, der Gesuchstellerin den geleisteten und mit der Gerichtsgebühr verrechneten Prozesskostenvorschuss in der Höhe von Fr. 4'000.- zu ersetzen.