5. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: − die Vertreterin des Gesuchstellers, zweifach für sich und zuhanden des Gesuchstellers, unter Beilage einer Kopie von act. 13, − den Gesuchsgegner, − Dr. iur. F._____, Parteischiedsrichter, − die Obergerichtskasse. -7- Zürich, 1. Februar 2013 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Leu-Zweifel versandt am: