Dabei unterzeichnete der Gesuchsteller eine im Kaufvertrag enthaltene Klausel, wonach die im Nut- zungs- und Verwaltungsreglement enthaltene Schiedsklausel durch den Erwerber als verbindlich anerkannt werde (act. 4/2 S. 10). Besagte Schiedsklausel des Nutzungs- und Verwaltungsreglements der Stockwerkeigentü- mer-Gemeinschaft lautet wie folgt (act. 4/3 S. 13):