Dies ist insbesondere für die Frage der Ausgestaltung des Schiedsgerichts bzw. die Anzahl der zu ernennenden Schiedsrichter massgebend. Der Gesuchsgegnerin wurde mit Verfügung vom 5. November 2012 Frist angesetzt, um sich insbesondere zur Frage der Anzahl der Schiedsrichter zu äussern, wobei -5-