_, Russland. Die der Gesuchstellerin im Rahmen dieser Vertragsbeziehung vorgelegte Bankgarantie habe sich als gefälscht erwiesen, weshalb es zu erheblichen Verzögerungen beim Bau der Produktionsanlage gekommen sei. Über die Bestellung des Schiedsgerichts hätten sich die Parteien nicht einigen können, weshalb das Obergericht darum ersucht werde. Die Parteien hätten für Streitigkeiten ein -4- Schiedsgericht mit Sitz in Zürich und die Anwendung von schweizerischem Recht vereinbart (act. 1). 3. Seitens der Gesuchsgegnerin ging innert Frist keine Stellungnahme ein (act. 14-15).