1. Das Gesuch um Erteilung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung betreffend den "Final Award" Nr. …-2011 des Einzelschiedsgerichts der "Zurich Chamber of Commerce" vom 20. Juli 2012 wird abgewiesen. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 4'000.- festgesetzt. 3. Die Kosten werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 4'000.- verrechnet. 4. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin für ihre Aufwendungen eine Prozessentschädigung von Fr. 810.- zu entrichten.