Gleichermassen äusserte er sich schliesslich auch in einem Schreiben vom 2. Februar 2012 an die Parteien (act. 3/20), wobei er wiederum auf den unpräjudiziellen Charakter seiner Aussage hinwies. Der Schiedsrichter sprach sich damit im Laufe des Verfahrens mehrfach zugunsten einer der in Betracht fallenden Bewertungsmethoden aus und hielt an dieser Meinung fest.