2.2. Der Schiedsrichter äusserte seine Meinung über die Berechnung der Methode erstmals im Rahmen der Instruktionsverhandlung vom 21. September 2011. Anlässlich dieser Verhandlung erfolgten gemäss übereinstimmender Ansicht sowie der Verfahrensleitenden Verfügung Nr. 2 Erörterungen zu den einzelnen Streitpunkten (act. 1 Rz 9, act. 7 Rz 2-3, act. 9 Rz 6).