Frage und am 8. Mai 2012 die beschränkte Duplik der Gesuchsgegner ein (act. 3/24). Am 21. Mai 2012 erging der Zwischenschiedsspruch, in welchem - 10 - festgehalten wurde, der Wert der massgebenden Bibliothek sei der Marktwert/Verkehrswert im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesuchstellers aus der Gesellschaft (act. 3/5).