"Das Feststellungsbegehren des Gesuchstellers auf Bestätigung von dessen Ablehnung des Einzelschiedsrichters, RA. Dr. D._____, sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Gesuchstellers." 3. Mit Verfügung vom 6. September 2012 (act. 10) wurden die Stellungnahmen der Gesuchsgegner und des Schiedsrichters dem Gesuchsteller zur freigestellten Stellungnahme zugestellt. Dieser liess nach einmaliger Fristerstre- -3- ckung (act. 11) mit Eingabe vom 5. Oktober 2012 an seinen Anträgen festhalten (act. 12). II.