1. In Anwendung von Art. 193 Abs. 2 IPRG wird bescheinigt, dass der "Final Award" des "Arbitral Tribunal" der "Zurich Chamber of Commerce" vom 17. April 2012 in Sachen A._____ AG gegen die B._____ S.A., betreffend Forderung (Case No. 600243-2011) vollstreckbar ist. 2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.- wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Schriftliche Mitteilung an: − den Vertreter der Gesuchstellerin unter Beilage des Originals von act. 2/3 (gegen internationalen Rückschein), − die Gesuchsgegnerin (durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt).