5. Der "Final Award" vom 17. April 2012 wurde dem Vertreter der Gesuchstellerin und den beiden Vertretern der Gesuchsgegnerin am 19. April 2012 zugestellt (vgl. act. 2/2a-c). 6. Das Bundesgericht hat bestÃĪtigt, dass bis am 9. November 2012 kein Rechtsmittel gegen den "Final Award" des "Arbitral Tribunal" der "Zurich Chamber of Commerce" vom 17. April 2012 (Case No. 600243-2011) eingegangen ist (act. 11). Es wird beschlossen: