Die Gesuchsgegnerin wurde verpflichtet, der Gesuchstellerin EUR 1'946'115.20 zzgl. Zins sowie EUR 227'424.72 und Fr. 1'433.05 zu bezahlen. Die Kosten des Schiedsverfahrens von Fr. 173'200.- wurden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Vorschuss verrechnet, wobei der Gesuchstellerin die Differenz von Fr. 32'800.- zurückerstattet wurde. Alle weiteren Anträge der Parteien wurden abgewiesen (act. 2/3 S. 57)