1. In Anwendung von Art. 193 Abs. 2 IPRG wird bescheinigt, dass der "Final Award" vom 15. September 2011 und das "Addendum" vom 14. November 2011 des "ICC International Court of Arbitration" in Sachen A._____ A.S. gegen die B._____, betreffend Forderung (ICC Case No. 15730/JEM/GZ) vollstreckbar ist. 2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.- wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.