8. Das Bundesgericht hat bestÃĪtigt, dass bis am 18. Mai 2012 kein Rechtsmittel gegen den "Final Award" des "ICC International Court of Arbitration" ICC Case No. 15730/JEM/GZ vom 15. September 2011 und gegen das im gleichen Verfahren ergangene "Addendum" vom 14. November 2011 eingegangen ist (act. 3/4). 9. Damit sind die Voraussetzungen zur Bescheinigung der Vollstreckbarkeit des "Final Awards" vom 15. September 2011 und des "Addendums" vom 14. November 2011 gegeben, weshalb dem Gesuch der Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung zu entsprechen ist.