3. Am 24. Mai 2012 liess die Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung gemäss Art. 193 Abs. 2 IPRG für den "Final Award" vom 15. September 2011 und für das "Addendum" vom 14. November 2011 ersuchen (act. 1). Der ihr mit Verfügung vom 26. Juni 2012 auferlegte Kostenvorschuss von Fr. 8'000.- (act. 4) wurde innert Frist geleistet (act. 5). 4. Mit derselben Verfügung vom 26. Juni 2012 wurde der Gesuchsgegnerin Frist angesetzt, um sich zum Gesuch der Gesuchstellerin zu äussern und um ein -3-