Zudem wurde die Gesuchsgegnerin verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Prozessentschädigung von USD 2'141'202 zu bezahlen (Ziff. 4). Schliesslich wurden beide Parteien verpflichtet, "post-award interest" auf die von ihnen geschuldeten Beträge zu leisten (Ziff. 5-6). Alle anderen und weiteren Begehren der Parteien wurden abgewiesen (Ziff. 7; act. 3/1 S. 138 f.). 2. Am 14. November 2011 erliess das Schiedsgericht ein "Addendum" zum obgenannten "Final Award", worin die Gesuchsgegnerin zusätzlich verpflichtet wurde, der Gesuchstellerin den Betrag von QR 33'172'270 zu bezahlen zzgl. Zins seit 11. Juli 2008 bis zum Datum des Schiedsentscheids (act. 3/2 S. 9).