Zins seit 11. Juli 2008 bis zum Datum des Schiedsentscheids zu bezahlen (Ziff. 1). Die Gesuchstellerin wurde verpflichtet, der Gesuchsgegnerin den Betrag von QR 18'931'453 zzgl. Zins seit 11. Juli 2008 bis zum Datum des Schiedsentscheids zu bezahlen (Ziff. 2). Die Kosten des Schiedsverfahrens wurden der Gesuchstellerin im Umfang von 20% und der Gesuchsgegnerin im Umfang von 80% auferlegt, weshalb die Gesuchsgegnerin verpflichtet wurde, der Gesuchstellerin USD 285'000 zu entrichten (Ziff. 3). Zudem wurde die Gesuchsgegnerin verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Prozessentschädigung von USD 2'141'202 zu bezahlen (Ziff.