5. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an: − den Vertreter der Gesuchstellerin, zweifach für sich und zuhanden der Gesuchstellerin, unter Beilage einer Kopie von act. 26 − den Vertreter der Gesuchsgegnerin, zweifach für sich und zuhanden der Gesuchsgegnerin − die Obergerichtskasse − Dr. iur. V._____, … [Adresse] Zürich, 17. Dezember 2012 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Gürber versandt am: