"Sofern keiner dieser beiden Vorschläge von Ihnen bis zum 25. November 2011 akzeptiert wird, bitten wir Sie, ebenfalls innert Frist uns drei Vorschläge für einen Schiedsrichter für das nachfolgende Schiedsgerichtsverfahren zu unterbreiten. Aufgrund allfälligen, hoffentlich nicht nötigen Fristansetzungen zur Nennung eines Schiedsrichters erfolgt das vorliegende Schreiben per chargé, wofür Sie h Verständnis aufbringen wollen." Der Vertreter der Gesuchsgegnerin antwortete darauf mit Schreiben vom 23. November 2011, lehnte die Vorschläge zur Erledigung der Differenzen ab und schlug Frau Rechtsanwältin Dr. Z._____ als Schiedsrichterin vor (act. 12/4).