1. Zur Begründung ihres Gesuchs um Bestellung eines Schiedsrichters liess die Gesuchstellerin ausführen, gestützt auf Ziffer 12 des Vertrages zwischen den Parteien ersuche sie um Einsetzung eines Einzelschiedsrichters, nachdem zwischen den Parteien weder eine Einigung noch ein Schiedsrichter habe gefunden werden können (act. 1).