4. Der Stiftung B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) wurde mit Verfügung vom 25. Mai 2012 Frist angesetzt, um allfällige Einwendungen gegen die Pflicht zur Bildung eines Schiedsgerichts zu erheben und um einen Vorschlag für die allfällige Bestellung eines Schiedsrichters zu machen (act. 14). Innert Frist reichte die Gesuchsgegnerin eine Stellungnahme ein mit folgenden Anträgen (act. 15 S. 2): -3-