2. Mit Eingabe vom 2. März 2012 gelangte die A._____ AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) an den Präsidenten des Obergerichts mit dem Ersuchen, einen Einzelschiedsrichter zu bestellen (act. 1). 3. Mit Verfügung vom 26. März 2012 wurde der Gesuchstellerin aufgegeben, einen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- zu leisten sowie ihr Gesuch zu ergänzen (act. 6). Innert Frist reichte die Gesuchstellerin weitere Unterlagen zu den Akten (act. 12/1-8) und leistete den Kostenvorschuss (act. 13).