2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 8'000.- wird dem Gesuchsteller auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Schriftliche Mitteilung an: − den Vertreter des Gesuchstellers − den Vertreter des Gesuchsgegners je gegen Empfangsschein. -4- 4. Rechtsmittel: