Die Honorare und Auslagen der Schiedsrichter sowie die Verwaltungskosten der Kammer von Fr. 1'000'000.- wurden mit den von beiden Parteien geleisteten Vorschüssen verrechnet. Der Gesuchsgegner wurde verpflichtet, dem Gesuchsteller Fr. 166'666.67 (Verlegung der Honorare und Auslagen des Schiedsgerichts sowie der Verwaltungskosten) und Fr. 706'120.63 (Verlegung der Kosten für die rechtliche Vertretung und den rechtlichen Beistand) zu bezahlen (act. 3/2 S. 212 f.).