1. In dem am 1. Dezember 2008 bei der Zürcher Handelskammer eingeleiteten Schiedsverfahren erging am 12. Dezember 2011 der Schiedsspruch des Schiedsgerichtes (act. 3/2; Swiss Chambers` Arbitration Nr. 600149-2008), in welchem B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner) in erheblichem Ausmass unterlag und ihm zugunsten von A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) verschiedene Pflichten auferlegt wurden. Die Honorare und Auslagen der Schiedsrichter sowie die Verwaltungskosten der Kammer von Fr. 1'000'000.- wurden mit den von beiden Parteien geleisteten Vorschüssen verrechnet.