2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.- wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. -5- 3. Schriftliche Mitteilung an: − den Vertreter der Gesuchstellerin unter Beilage einer Kopie von act. 24 (gegen Empfangsschein), − die Gesuchsgegnerin (durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt). 4. Rechtsmittel: