8. In ihrer Stellungnahme wendet sich die Gesuchsgegnerin gegen die Vollstreckung des "Final Award" vom 27. Oktober 2011 und des "Addendums" vom 11. Januar 2012. Es sei bereits ein Verfahren betreffend Vollstreckung des Schiedsentscheides beim 47. Amtsgericht für Handelssachen in D._____ [Stadt in C._____] hängig. Am 24. September 2012 werde eine mündliche Verhandlung stattfinden, anlässlich welcher die Gesuchsgegnerin ihre Einwände gegen die Vollstreckung vorbringen werde. Eine Vollstreckung sei zudem nicht möglich, weil -4-