3. Am 1. Februar 2012 liess die Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung gemäss Art. 193 Abs. 2 IPRG für den "Final Award" vom 27. Oktober 2011 und das "Addendum" vom 11. Januar 2012 ersuchen (act. 1). Der ihr mit Verfügung vom 13. Februar 2012 auferlegte Kostenvorschuss von Fr. 4'000.- (act. 5) wurde innert Frist geleistet (act. 6).