Die mit den von beiden Parteien geleisteten Vorschüssen von je USD 65'000.- verrechneten Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens von USD 87'000.- wurden der Gesuchsgegnerin auferlegt und diese wurde verpflichtet, der Gesuchstellerin Fr. 133'465.- (für den Schweizer Anwalt) sowie Euro 48'710.- (für den … Anwalt [des Staates C._____)] und Euro 22'835.- (für interne Auslagen) zu bezahlen. Der die Kosten von USD 87'000.- übersteigende Betrag der geleisteten Vorschüsse in der Höhe von total USD 43'000.- wurde den Parteien zu gleichen Teilen (je USD 21'500.-) zurückerstattet (act. 4/4, S. 27 des "Final Award").