3. Schriftliche Mitteilung an: − die Vertreterin der Gesuchstellerin, dreifach sowie unter Rücksendung des Originals und der beglaubigten Kopie des Schiedsspruches (act. 2/1 und Doppel von act. 2/1; gegen Empfangsschein), − die Gesuchsgegnerin (durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt). -4- 4. Rechtsmittel: