1. In Anwendung von Art. 193 Abs. 2 IPRG wird bescheinigt, dass der "Final Award" des "Swiss Chamber` Court of Arbitration and Mediation" vom 15. August 2011 in Sachen A._____, gegen B._____, betreffend Forderung (Case No. 600215-2010) vollstreckbar ist. 2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.- wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.