3. Mit derselben Verfügung vom 16. Dezember 2011 wurde der Gesuchsgegnerin sodann die Möglichkeit eingeräumt, sich innert einer Frist von zwanzig Tagen zum Gesuch der Gegenpartei zu äussern (act. 3). Die Zustellung der Verfügung an die Rechtsvertreter der Gesuchsgegnerin, Rechtsanwalt Dr. Y._____ und Rechtsanwalt lic. iur. Y1._____, erfolgte am 29. Dezember 2011 (act. 3).