als Berater für die Verhandlungen mit der Gesuchstellerin beigezogen wurde und in den letzten Jahren als Berater der Gesuchsgegnerinnen an mehreren Vergleichsgesprächen zwischen den Parteien teilgenommen hat (Gesuchstellerin: act. 1 S. 3; Gesuchsgegnerinnen: act. 16 S. 4; Dott. Ing. G._____: act. 18 S. 2; vgl. auch act. 4/7-9). Unbestritten ist sodann auch, dass die Gesuchsgegnerinnen Dott. Ing. G._____ bzw. die H._____ damit beauftragten, eine verhandlungsfähige Grundlage zu erarbeiten, um die zwischen den Parteien verhärteten Standpunkte einer Lösung zuzuführen. Zu diesem Zweck erstellte Dott. Ing. G._____ bzw. die H.___