Zudem sind die Parteischiedsrichter - wie die Gesuchstellerin zutreffend ausführt - durchaus verpflichtet, über sämtliche strittigen Punkte zu entscheiden. Liegt jedoch keine Einstimmigkeit vor bzw. sind sich die beiden Parteischiedsrichter nicht einig, kann bei zwei Schiedsrichtern logischerweise keine Entscheidung ergehen. In diesem Fall sind die noch offenen Punkte dem dritten Schiedsrichter zu unterbreiten.