In Ziff. 7.8 Abs. 5 wird sowohl für die Entscheide der Parteischiedsrichter als auch für die Entscheide des dritten Schiedsrichters die Bezeichnung "le pronunce", also "die Entscheide", verwendet (vgl. Il nuovo Dizionario Sansoni, Tedesco-Italiano, Italiano-Tedesco, 4. Auflage, Sansoni 2000, S. 1549). Sodann steht die ganze Ziff. 7.8 des Versicherungsvertrages unter dem Titel "Arbitrato in caso di controversia". Dem Wortlaut von Ziff. 7.8 lässt sich somit keine Unterscheidung zwischen einem Schlichtungs- und einem Schiedsgerichtsverfahren entnehmen.