Zu beachten ist jedoch, dass das Wort "arbitro" in derselben Übersetzung mit "Schiedsrichter" übersetzt ist, dass der Titel von Ziff. 7.8 "Schiedsgericht bei Streitfällen" lautet und dass die Entscheide der beiden Parteischiedsrichter - wie auch diejenigen des dritten Schiedsrichters - als "Schiedssprüche" bezeichnet werden (vgl. act. 32/4 S. 20). Insofern ist die Übersetzung von Ziff. 7.8 des Versicherungsvertrages genau wie das Original der genannten Ziffer auslegungsbedürftig, die Formulierungen in der Übersetzung deuten insgesamt jedoch eher auf die Vereinbarung eines Schiedsgerichts hin.