Aus der Verwendung des Verbs "dirimere" lässt sich somit nicht schliessen, dass die Parteien ein vorhergehendes Schlichtungsverfahren vereinbaren wollten. Die Gesuchsgegnerinnen weisen jedoch zu Recht darauf hin, dass in der Übersetzung der Gesuchstellerin das Verb "dirimere" mit "schlichten" übersetzt wurde (vgl. act. 32/4 S. 20). Dies mag zwar ein Indiz für die Darstellung der Gesuchsgegnerinnen sein. Zu beachten ist jedoch, dass das Wort "arbitro" in derselben Übersetzung mit "Schiedsrichter" übersetzt ist, dass der Titel von Ziff.