1. Der Sitz des Schiedsgerichts wurde in der Police nicht ausdrücklich vereinbart (vgl. act. 4/1 S. 19). Die Gesuchsgegnerinnen leiteten mit Eingabe vom 17. Juni 2011 das Schiedsverfahren ein und bezeichneten darin Zürich als Gerichtsstand (act. 4/2 S. 4). Dies wird von der Gesuchstellerin ausdrücklich akzeptiert (act. 1 S. 10).