2. Es sei festzustellen, dass der von der Gesuchsgegnerin bezeichnete Schiedsrichter, Dr. Ing. G._____ (H._____, ...), von der Gesuchstellerin zu Unrecht abgelehnt wird. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin." Ebenfalls innert erstreckter Frist ging eine Stellungnahme des abgelehnten Schiedsrichters Dott. Ing. G._____ ein, in welcher dieser sinngemäss die Abweisung des vorliegenden Gesuches der Gesuchstellerin beantragte (act. 18).