3. Mit Verfügung vom 18. August 2011 wurde den Gesuchsgegnerinnen sowie dem abgelehnten Schiedsrichter Dott. Ing. G._____ Frist angesetzt zur Stellungnahme (act. 10). Innert erstreckter Frist ging eine Stellungnahme der Gesuchsgegnerinnen ein mit folgenden Anträgen (act. 16 S. 2): "1. Es sei festzustellen, dass die Schiedsklausel (Klausel 7.8 der Versicherungspolice) ein zweistufiges Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren vorsieht mit einem Schlichtungsverfahren in erster Stufe, das nicht den gesetzlichen Regeln des Schiedsgerichtsverfahrens untersteht. -3-