{"Signatur": "ZH_OG_004", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2012-08-16", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_004_PG110009_2012-08-16.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/PG110009-O8.pdf", "Checksum": "8339143cf8135fdff3ee92ce36919762"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["PG110009"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Verwaltungskommission 16.08.2012 PG110009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Verwaltungskommission"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Verwaltungskommission"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Verwaltungskommission"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ablehnung eines Schiedsrichters nach Art. 369 ZPO"}], "ScrapyJob": "446973/28/2354", "Zeit UTC": "05.09.2025 22:44:11", "Checksum": "44ce657aa5f050c5fab8d1bb2f8aaa9e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Verwaltungskommission 16.08.2012 PG110009\nRegeste:\nAblehnung eines Schiedsrichters nach Art. 369 ZPO\n\nObergericht des Kantons Zürich\nVerwaltungskommission\n\nGeschäfts-Nr.: PG110009-O/U\n\nMitwirkend: Der Obergerichtspräsident, lic. iur. R. Naef, Oberrichterin\nDr. D. Scherrer und Oberrichter lic. iur. P. Helm sowie die Gerichtsschreiberin lic. iur. A. Gürber\n\nBeschluss vom 16. August 2012\n\nin Sachen\n\nA._____ AG ...,\nGesuchstellerin\n\nvertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. X._____\n\ngegen\n\n1. B._____,\n2. C._____ AG,\n3. D._____ AG,\n4. E._____,\nGesuchsgegnerinnen\n\n1, 2, 3, 4 vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Y._____\n\nbetreffend Ablehnung eines Schiedsrichters nach Art. 369 ZPO\n-2-\n\nErwägungen:\n\nI. Prozessgeschichte\n\n1. Mit Eingabe vom 27. Juli 2011 liess die A._____ AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) durch ihren Rechtsvertreter Dr. X._____ beim Obergericht des Kantons\nZürich ein Gesuch um Ablehnung eines Schiedsrichters einreichen betreffend ein\nzwischen ihr und der ARGE F._____, bestehend aus der B._____, der C._____\nAG, der D._____ AG sowie der E._____ (nachfolgend: Gesuchsgegnerinnen),\nhängigen Schiedsverfahrens. Die Gesuchstellerin liess folgende Anträge stellen\n(act. 1 S. 2):\n\n\"1. Es sei festzustellen, dass der von den Gesuchsgegnern bezeichnete Schiedsrichter Dott. Ing. G._____ (H._____, … [Adresse])\nvon der Gesuchstellerin zu Recht abgelehnt wurde bzw. wird.\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegner.\"\n\n2. Mit Verfügung vom 29. Juli 2011 wurde die Gesuchstellerin aufgefordert, einen Kostenvorschuss gemäss Art. 98 ZPO in der Höhe von Fr. 12'000.- zu leisten\n(act. 5). Dieser ist bei der Obergerichtskasse fristgerecht eingegangen (act. 9).\nWeiter wurde der Vertretung der Gesuchsgegnerinnen in besagter Verfügung\nFrist zur Einreichung einer sie für das vorliegende Verfahren legitimierenden\nVollmacht angesetzt (act. 5). Mit Eingabe vom 12. August 2011 wurden die entsprechenden Vollmachten der Gesuchsgegnerinnen zu den Akten gereicht (act. 7\nund act. 8/1-4).\n\n3. Mit Verfügung vom 18. August 2011 wurde den Gesuchsgegnerinnen sowie\ndem abgelehnten Schiedsrichter Dott. Ing. G._____ Frist angesetzt zur Stellungnahme (act. 10). Innert erstreckter Frist ging eine Stellungnahme der Gesuchsgegnerinnen ein mit folgenden Anträgen (act. 16 S. 2):\n\n\"1. Es sei festzustellen, dass die Schiedsklausel (Klausel 7.8 der\nVersicherungspolice) ein zweistufiges Schlichtungs- und\nSchiedsgerichtsverfahren vorsieht mit einem Schlichtungsverfahren in erster Stufe, das nicht den gesetzlichen Regeln des\nSchiedsgerichtsverfahrens untersteht.\n-3-\n\n2. Es sei festzustellen, dass der von der Gesuchsgegnerin bezeichnete Schiedsrichter, Dr. Ing. G._____ (H._____, ...), von der Gesuchstellerin zu Unrecht abgelehnt wird.\n3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin.\"\n\nEbenfalls innert erstreckter Frist ging eine Stellungnahme des abgelehnten\nSchiedsrichters Dott. Ing. G._____ ein, in welcher dieser sinngemäss die Abweisung des vorliegenden Gesuches der Gesuchstellerin beantragte (act. 18).\n\n4. In der Folge wurde der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 18. Oktober 2011\nFrist angesetzt zur freigestellten Stellungnahme zu den Eingaben der Gesuchsgegnerinnen sowie des abgelehnten Schiedsrichters (act. 19). Innert erstreckter\nFrist reichte die Gesuchstellerin am 29. November 2011 eine Stellungnahme zu\nden Akten, in welcher sie an ihren bisherigen Rechtsbegehren ausdrücklich festhielt (act. 23). Diese Stellungnahme wurde in der Folge den Gesuchsgegnerinnen\nsowie dem abgelehnten Schiedsrichter zur Kenntnis gebracht (act. 27). Mit Eingabe vom 1. März 2012 ging eine weitere Stellungnahme der Gesuchsgegnerinnen ein (act. 31), welche der Gesuchstellerin zur Kenntnis gebracht wurde\n(act. 33). Weitere Stellungnahmen gingen in der Folge nicht ein. Das Verfahren\nerweist sich damit als spruchreif.\n\nII. Sachverhalt\n\n1. Dem vorliegenden Ablehnungsverfahren liegt eine Rechtsstreitigkeit zwischen der Gesuchstellerin und den Gesuchsgegnerinnen im Zusammenhang mit\neinem zwischen der Gesuchstellerin als Versicherung und der I._____ AG als\nVersicherungsnehmerin abgeschlossenen Versicherungsvertrag zugrunde. Die\nI._____ AG bzw. nach erfolgter Zession die Gesuchsgegnerinnen machen gegenüber der Gesuchstellerin Versicherungs-/Deckungsansprüche geltend, welche\nseitens der Gesuchstellerin bestritten werden (act. 1 S. 3). Mit Eingabe vom 17.\nJuni 2011 leiteten die Gesuchsgegnerinnen das Schiedsverfahren gemäss Ziff.\n7.8 des Versicherungsvertrages ein und bezeichneten Dott. Ing. G._____ als den\n-4-\n\nvon ihnen ernannten Schiedsrichter (act. 4/2). Dieser Schiedsrichter wurde von\nder Gesuchstellerin in der Folge abgelehnt (act. 4/3).\n\n"}