2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.- wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Schriftliche Mitteilung an: − den Vertreter der Gesuchstellerin (gegen Empfangsschein), − die Gesuchsgegnerin (durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt). -4- 4. Rechtsmittel: