Dies geschah erst mit Schreiben vom 23. Mai 2011 (act. 11/2) und damit ebenfalls nach Einleitung des vorliegenden Verfahrens. Eine Kostenauflage an den Gesuchsteller gestützt auf Art. 108 ZPO fällt deshalb ausser Betracht. 3. Zu prüfen ist, ob vorliegend gestützt auf Art. 107 ZPO eine Kostenauflage nach Ermessen erfolgen kann.